Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRA 13091 eingetragenen Bäckerei Schaefer GmbH & Co.
KG, Rechwies 18, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108212
eingetragene Bäckerei Schaefer Verwaltungs-GmbH GmbH,
Rechwies 18, 66557 Illingen, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Sebastian Schaefer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blank + Partner Rechtsanwälte mbB,
Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur
Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§
177 InsO),
bestimmt auf
Donnerstag, 07.08.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken,
Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach,
2. Etage, Sitzungssaal 24.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 45/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.07.2025