Die Liste der Gesellschafter

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen.

Wird eine Gesellschaft per Musterprotokoll gegründet, ersetzt dieses die Gesellschafterliste

Als Gesellschafter sind die formalrechtlichen Inhaber der Anteile anzugeben, zum Beispiel also auch Treuhänder, nicht dagegen wirtschaftlich hinter einem Anteil stehende oder unterbeteiligte Personen.

Die Liste der Gesellschafter beeinhaltet Informationen über die aktuellen Eigentümer, deren Gesellschaftskapital sowie die Kapitalanteile des Unternehmens.

Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste anfordern

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