Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.11.2024
20.12.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.12.2024
Eröffnungen
04.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2022 bis zum 31.12.2022
15.02.2022
Neueintragungen