Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 31/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 106460 eingetragenen KBM Klempner, Bedachung, Montage
GmbH, Nunkircher Straße 26, 66687 Wadern
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Könicke, Beethovenstr. 16, 66606 St
Wendel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Abegg,
Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
wird heute, am 10.07.2025, um 10:15 Uhr nach Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 31/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2025