Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Löschungsankündigung
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2024
Sonstiges
06.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2023
Eröffnungen
24.11.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.06.2020
Neueintragungen