Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 52/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 105696 eingetragenen Malerfachbetrieb Christoph
Kühner GmbH, Friedhofstraße 6, 66793 Saarwellingen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Christoph Kühner,
Geschäftszweig: Die Ausführung von Maler- und
Tapezierarbeiten, Putz- und Stukkateurarbeiten
ist am 11.10.2023, um 10:25 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Björn-Till Till, Heinrich-Barth-Straße 20, 66115
Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin
einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und
anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
103 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.10.2023