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Malerfachbetrieb Christoph Kühner GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Malerfachbetrieb Christoph Kühner GmbH
Adresse:   Hauptstraße 148
66424 Homburg
Landkreis:   Saarpfalz-Kreis
Bundesland:   Saarland
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6838 9758058
E-Mail: info@maler-kuehner.com
Web: www.maler-kuehner.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEV1109.HRB105696
Amtsgericht: Saarbrücken
HR-Nummer: HRB 105696

Firmendaten:

Gründung: 09.08.2019 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Maler- und Lackierergewerbe

Firmenzweck:

  Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten, Putz- und Stukkateurarbeiten, Schall- und Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich von Gebäuden, Trockenbauarbeiten und sonstige mit Ausbauten von Gebäude zusammenhängende Tätigkeiten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Fachberatung zu Wasserschadensanierungen sowie die Leckageortung und Bautrocknung.
Schlagwörter:   Trockenbauarbeiten Gebäudeausbau Schalldämmung Wärmedämmung Stukkateurarbeiten Malerarbeiten Putzarbeiten Tapezierarbeiten

NACE-Branchencodes:

43.32 Bautischlerei und -schlosserei

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 111.640 €

Anlagevermögen 22.222 €
Umlaufvermögen 89.418 €
Summe Aktiva 111.640 €

Passiva — 111.640 €

Eigenkapital -139.553 €
Verbindlichkeiten 250.693 €
Summe Passiva 111.640 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2019: 30.767 €
  2020: 193.080 €
  2021: 205.811 €
  2022: 165.721 €
  2023: 111.640 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 111.640 €
  Anlagevermögen: 22.222 €
  Umlaufvermögen: 89.418 €

Passiva gesamt: 111.640 €
  Eigenkapital: -139.553 €
  Verbindlichkeiten: 250.693 €

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Unternehmensinformation der Firma
Malerfachbetrieb Christoph Kühner GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hauptstraße 148 66424 Homburg, Landkreis Saarpfalz-Kreis, Bundesland Saarland, Deutschland

Die Firma wurde am 09.08.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 02.06.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten, Putz- und Stukkateurarbeiten, Schall- und Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich von Gebäuden, Trockenbauarbeiten und sonstige mit Ausbauten von Gebäude zusammenhängende Tätigkeiten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Fachberatung zu Wasserschadensanierungen sowie die Leckageortung und Bautrocknung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Malerfachbetrieb Christoph Kühner GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 52/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105696 eingetragenen Malerfachbetrieb Christoph Kühner GmbH, Friedhofstraße 6, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Kühner,

Geschäftszweig: Die Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten, Putz- und Stukkateurarbeiten


ist am 11.10.2023, um 10:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Heinrich-Barth-Straße 20, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.10.2023
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