Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
22 IN 73/21 (26): In dem
Restschuldbefreiungsverfahren der Ute Szczepanski-Kumpe geb.
Mudersbach, geb. am 14.06.1962, Mainstraße 8 A, 35260
Stadtallendorf, Inh. d. Beerdigungsinstituts Kumpe (AG Marburg ,
HRA 4235), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 17.01.2025
rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das
Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 01.11.2024
erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht
für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung
des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt
werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter
geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen
des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger
betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am
01.11.2021 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO
waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen
haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in §
302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 12.06.2025