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Beerdigungsinstitut Kumpe, Inhaberin Ute Szczepanski-Kumpe, e.Kfr.

Unternehmensdaten:

Firmename: Beerdigungsinstitut Kumpe, Inhaberin Ute Szczepanski-Kumpe, e.Kfr.
Adresse:   Mainstraße 8 a
35260 Stadtallendorf
Landkreis:   Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6428 7257
Fax: +49 6428 40428
E-Mail: bestattungenkumpe@gmx.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Marburg
HR-Nummer: HRA 4235

Firmendaten:

Gründung: 22.11.2006 (Neueintragung)
Rechtsform   e.K.
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Bestattungsinstitute

Firmenzweck:

  Bestattungsinstitute
Schlagwörter:   Trauerbegleitung Bestattungsdienstleistungen Bestattungswesen

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Unternehmensinformation der Firma
Beerdigungsinstitut Kumpe, Inhaberin Ute Szczepanski-Kumpe, e.Kfr.

Die Firmenadresse lautet:
Mainstraße 8 a 35260 Stadtallendorf, Landkreis Landkreis Marburg-Biedenkopf, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 22.11.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Bestattungsinstitute als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Beerdigungsinstitut Kumpe, Inhaberin Ute Szczepanski-Kumpe, e.Kfr. erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

22 IN 73/21 (26): In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Ute Szczepanski-Kumpe geb. Mudersbach, geb. am 14.06.1962, Mainstraße 8 A, 35260 Stadtallendorf, Inh. d. Beerdigungsinstituts Kumpe (AG Marburg , HRA 4235), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 17.01.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 01.11.2024 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 01.11.2021 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 12.06.2025
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