Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB
14345 eingetragenen HC Transporte UG (haftungsbeschränkt),
Haltener Str. 29, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Christel Holzwarth, Dorstener Str.
14, 45966 Gladbeck
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des
Insolvenzverwalters neu festgesetzt worden (§§ 63, 64
InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß §
64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt
wurde die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1
InsVV nach einer neu ermittelten Berechnungsgrundlage (§ 1
InsVV) in Höhe von 72.369,10 €.
Ferner festgesetzt wurden die Auslagenpauschale und aufgrund
der erfolgten Übertragung des Zustellwesens gesondert zu
berücksichtigenden Auslagen.Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen,
Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige
Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m.
§ 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert
des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert
von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen,
soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem
Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen
sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel
können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts
abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung
der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit
deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet
werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch
Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803)
eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung
erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten
Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen
werden.
Vorlage
der Kostenbeamtin
zur Erstellung der Kostenrechnung und Übermittlung
nach JUKOS (Gegenstandswert: 72.369,10 €)
164 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 21.07.2025