Bonität | Handelsregister |

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HC Transporte UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: HC Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Halterner Str. 29
46284 Dorsten
Landkreis:   Kreis Recklinghausen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2043 203526
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Gelsenkirchen
HR-Nummer: HRB 14345

Firmendaten:

Gründung: 29.11.2017 (Neueintragung)
Kapital:   1.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Spedition

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Transporten und Kurierdiensten aller Art
Schlagwörter:   Logistik Expressdienst Paketdienst Güterbeförderung Warenlieferung Transport Kurierdienst

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
HC Transporte UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Halterner Str. 29 46284 Dorsten, Landkreis Kreis Recklinghausen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 29.11.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Transporten und Kurierdiensten aller Art als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen HC Transporte UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 40/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14345 eingetragenen HC Transporte UG (haftungsbeschränkt), Haltener Str. 29, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christel Holzwarth, Dorstener Str. 14, 45966 Gladbeck

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters neu festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer neu ermittelten Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 72.369,10 €.

Ferner festgesetzt wurden die Auslagenpauschale und aufgrund der erfolgten Übertragung des Zustellwesens gesondert zu berücksichtigenden Auslagen.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Vorlage
der Kostenbeamtin
zur Erstellung der Kostenrechnung und Übermittlung
nach JUKOS (Gegenstandswert: 72.369,10 €)



164 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 21.07.2025
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