Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
33 IN 32/18: Das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der pro-equi Verwaltungs GmbH, Elbestraße
1-5, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 211288), vertr.
d.: 1. Volker Bialluch, (Geschäftsführer), 2. Frauke
Garbrecht, (Geschäftsführerin), ist am 26.06.2025
gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die
Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135
Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg,
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 26.06.2025