Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.04.2025
Sonstiges
05.12.2024
Sonstiges
29.05.2024
Sonstiges
12.12.2023
Sonstiges
12.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2019
Termine
07.11.2018
Eröffnungen
11.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.08.2016 bis zum 31.12.2016
16.09.2016
Neueintragungen