Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lorasch, Breslauer Straße 35, 57072
Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen
unter HRA 9122 eingetragenen Firma Patrick Lorasch e. K., Inhaber
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9122
eingetragenen Firma Patrick Lorasch e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300
Abs. 1 Satz 1 InsO a.F. erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt
gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen
bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur
Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§
301, 38 InsO).
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der
Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des §
300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur
Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für
Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des
Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt
werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter
geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen
des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung
der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem
Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu
verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem.
§ 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren
wurde am 13.06.2019 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 13.06.2025 verstrichen.
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht
gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung
antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
25 IN 85/19
Amtsgericht Siegen, 16.07.2025