Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.07.2025
Eröffnungen
16.07.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
18.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2020
Sonstiges
14.06.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
14.06.2019
Eröffnungen
05.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
01.03.2016
Neueintragungen