Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504
IN 51/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB
72699 eingetragenen Consilia GmbH, Schiessstr. 35, 40549
Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Eugen Reznitskiy, Kölnerstr.
44, 41539 Dormagen
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Johannes Weßling, Mergenthaler Straße 42,
48268 Greven
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§
208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer
Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des
schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des
Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5
Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.11.2023 zu
folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung
des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des
Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei
einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit
beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des
Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein
Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf,
Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 51/19
Amtsgericht Düsseldorf, 23.09.2023