Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.02.2020
Sonstiges
27.06.2019
Eröffnungen
11.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.06.2014
Neueintragungen