Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 167/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße
32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer
Hofmann Alexander
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO
sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare
Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
20.08.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht
zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die
Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über
nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine
Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können
die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen
eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 09.07.2025