Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Sonstiges
13.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.04.2025
Sonstiges
02.06.2022
Sonstiges
03.05.2022
Sonstiges
01.08.2018
Eröffnungen
21.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.12.2012 bis zum 31.12.2012
28.12.2012
Neueintragungen