Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Stendal
Beschluss
7 IN 26/24
10.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bau-Wolff GmbH, Stendaler Chaussee 9, 39638 Hansestadt
Gardelegen (AG Stendal, HRB 15690),
vertreten durch:
Thomas Wolff, Am Sankt Georg 23, 39638 Hansestadt Gardelegen,
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Peter Serowka, c/o INNOVATIS Rechtsanwälte,
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner
Veröffentlichung im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen
sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht
zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 31.03.2025, durch den der
Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich
rechtskräftig ist, und die Sachwalterin angezeigt hat, dass
sie die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für
die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist
das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -,
Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal,
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße
40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Märtin
Richter am Amtsgericht