Bonität | Handelsregister |

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Bau-Wolff GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Bau-Wolff GmbH
Adresse:   Stendaler Chaussee 9
39638 Gardelegen
Landkreis:   Altmarkkreis Salzwedel
Bundesland:   Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3907715774
Fax: +49 3907 715774
E-Mail: bauwolff@hotmail.com
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stendal
HR-Nummer: HRB 15690

Firmendaten:

UID-Nummer: DE278195897
Gründung: 27.05.2011 (Neueintragung)
Kapital:   26.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Hochbau

Firmenzweck:

  Der Betrieb eines Bauunternehmens (Hoch- und Tiefbau sowie Straßenbau) sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte ggfs. auch der Beteiligung an gleichgearteten und verwandten Betrieben.
Schlagwörter:   Straßenbau Tiefbau Hochbau Bauunternehmen

NACE-Branchencodes:

42.11 Bau von Straßen
42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
43.11 Abbrucharbeiten
43.21 Elektroinstallation

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 4.950.009 €

Anlagevermögen 689.630 €
Sachanlagen 689.630 €
Umlaufvermögen 4.115.929 €
Vorräte 3.579.263 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 443.482 €
Sonstige Aktiva 144.449 €
Summe Aktiva 4.950.009 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: 19.864 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: -75.463 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: 49.205 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 93.600 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 235.882 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -303.117 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -159.626 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -48.161 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -210.101 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 1.181.705 €
  2016: 998.003 €
  2017: 1.080.831 €
  2018: 1.386.813 €
  2019: 1.655.403 €
  2020: 2.478.246 €
  2021: 4.295.707 €
  2022: 4.922.582 €
  2023: 4.950.009 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 4.950.009 €
  Anlagevermögen: 689.630 €
    Sachanlagen: 689.630 €
  Umlaufvermögen: 4.115.929 €
    Vorräte: 3.579.263 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 443.482 €
  Sonstige Aktiva: 144.449 €

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Unternehmensinformation der Firma
Bau-Wolff GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Stendaler Chaussee 9 39638 Gardelegen, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Bundesland Sachsen-Anhalt, Deutschland

Die Firma wurde am 27.05.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Betrieb eines Bauunternehmens (Hoch- und Tiefbau sowie Straßenbau) sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte ggfs. auch der Beteiligung an gleichgearteten und verwandten Betrieben. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Bau-Wolff GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:


Amtsgericht Stendal

Beschluss

7 IN 26/24
10.07.2025



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Bau-Wolff GmbH, Stendaler Chaussee 9, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRB 15690),
vertreten durch:
Thomas Wolff, Am Sankt Georg 23, 39638 Hansestadt Gardelegen, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Peter Serowka, c/o INNOVATIS Rechtsanwälte, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg,


wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.


G r ü n d e :

Nachdem der Beschluss vom 31.03.2025, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und die Sachwalterin angezeigt hat, dass sie die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.


Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.



Märtin
Richter am Amtsgericht
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