Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN
102/25 :
Über das Vermögen der
J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für
Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG
Gießen , HRB 6691), vertr. d.: André Leisten,
Krementzstraße 4, 50931 Köln,
(Geschäftsführer),
ist am 29.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg,
Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax:
0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.10.2025 unter Beachtung
des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen,
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den
Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der
28.10.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen
Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis
zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen
sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters
über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters
(§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§
100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der
Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des
Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters
zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der
Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer
dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier
Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§
162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung
(§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig
bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem
Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben,
gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach §
160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der
gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für
die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden
nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 29.07.2025