Bonität | Handelsregister |

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J&F TGA Gießen GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: J&F TGA Gießen GmbH
Adresse:   Johannesstraße 17
35390 Gießen
Landkreis:   Landkreis Gießen
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6406 905874
Fax: +49 6406 906183
E-Mail: centerplan@t-online.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Gießen
HR-Nummer: HRB 6691

Firmendaten:

Gründung: 29.11.2007 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Firmenzweck:

  Planung, Projektierung sowie Bauleitung von haustechnischen Anlagen.
Schlagwörter:   Bauleitung Anlagenplanung Projektierung Haustechnik

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 255.214 €

Anlagevermögen 93.603 €
Sachanlagen 90.305 €
Umlaufvermögen 153.464 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 143.368 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.096 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.147 €
Summe Aktiva 255.214 €

Passiva — 255.214 €

Eigenkapital 5.942 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzverlust -19.058 €
Gewinnvortrag 100.597 €
Jahresfehlbetrag -119.655 €
Rückstellungen 18.334 €
Verbindlichkeiten 230.938 €
Summe Passiva 255.214 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: -39.538 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 14.450 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 116.328 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 9.058 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -119.655 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 436.448 €
  2019: 387.033 €
  2020: 511.499 €
  2021: 368.441 €
  2022: 255.214 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 255.214 €
  Anlagevermögen: 93.603 €
    Sachanlagen: 90.305 €
  Umlaufvermögen: 153.464 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 143.368 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 10.096 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 8.147 €

Passiva gesamt: 255.214 €
  Eigenkapital: 5.942 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzverlust: -19.058 €
      Gewinnvortrag: 100.597 €
      Jahresfehlbetrag: -119.655 €
  Rückstellungen: 18.334 €
  Verbindlichkeiten: 230.938 €

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Unternehmensinformation der Firma
J&F TGA Gießen GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Johannesstraße 17 35390 Gießen, Landkreis Landkreis Gießen, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 29.11.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.10.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Planung, Projektierung sowie Bauleitung von haustechnischen Anlagen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen J&F TGA Gießen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 102/25 :

Über das Vermögen der

J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6691), vertr. d.: André Leisten, Krementzstraße 4, 50931 Köln, (Geschäftsführer),

ist am 29.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .

Insolvenzforderungen sind bis zum 07.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 29.07.2025
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