Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH
& Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 1693 NP),
Nymburk-Ring 1, 16816 Neuruppin, eingetragener Sitz: Wittstock,
vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin
Matthias Häntschke GmbH, Perleberger Straße 32, 16909
Wittstock, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Matthias Häntschke, Alte Bahnhofstr. 5, 16909 Wittstock OT
Wulfersdorf
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Uwe
Furmanek, Karl-Marx-Straße 66, 16816 Neuruppin -
wird
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner,
Kurfürstendamm 67,
10707 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und
Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß
§ 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt
festgesetzt:
Die weiteren Auslagen sind bei der Durchführung der
Verteilung entstanden und waren daher festzusetzen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom
16.07.2025 verwiesen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung
einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen
einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung
einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann
als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung,
ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere
Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem
01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch
beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin
eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch
per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen
Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische
Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von
ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches
Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf
einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der
sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren
Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten
wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils
geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 21. Juli 2025
15 IN 261/14