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Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH & Co. KG
Adresse:   Perleberger Straße 32
16909 Wittstock/Dosse
Landkreis:   Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3391 700676
E-Mail: buchhaltung@haentschke.com
Web: www.haentschke.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1309.HRA1693NP
Amtsgericht: Neuruppin
HR-Nummer: HRA 1693

Firmendaten:

UID-Nummer: DE249798158
Gründung: 24.08.2006 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Branchentext:   Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Handel mit Geräten und Fahrzeugen für die Gartentechnik.

Firmenzweck:

  Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Handel mit Geräten und Fahrzeugen für die Gartentechnik.
Schlagwörter:   Geräte Handel Gartentechnik

NACE-Branchencodes:

46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Perleberger Straße 32 16909 Wittstock/Dosse, Landkreis Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 24.08.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 11.03.2014 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Handel mit Geräten und Fahrzeugen für die Gartentechnik. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matthias Häntschke Kommunal- und Gartentechnik GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 1693 NP), Nymburk-Ring 1, 16816 Neuruppin, eingetragener Sitz: Wittstock, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Matthias Häntschke GmbH, Perleberger Straße 32, 16909 Wittstock, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Häntschke, Alte Bahnhofstr. 5, 16909 Wittstock OT Wulfersdorf
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Furmanek, Karl-Marx-Straße 66, 16816 Neuruppin -
wird
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner,
Kurfürstendamm 67,
10707 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die weiteren Auslagen sind bei der Durchführung der Verteilung entstanden und waren daher festzusetzen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.07.2025 verwiesen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 21. Juli 2025
15 IN 261/14
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