Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2026
Löschungsankündigung
11.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2023
Sonstiges
05.12.2023
Sonstiges
14.09.2022
Termine
09.02.2015
Sonstiges
19.12.2014
Eröffnungen
26.09.2014
Sicherungsmaßnahmen
11.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
14.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006