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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

Insolvenz-Check

Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma Fietz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 111297.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 23.06.2026 verwendet.

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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die offiziellen und aktuellen Handelsregisterauszüge und Dokumente des zuständigen Amtsgerichts werden Ihnen als PDF-Datei innerhalb der nächsten Stunden übermittelt.

Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Handelsregisterauszug Fietz Gesellschaft mit beschränkter Haftung ✅ HRB 111297

Der Handelsregisterauszug der Firma Fietz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 31535 Neustadt, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 111297 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.
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Häufige Fragen zur Bestellung eines Handelsregisterauszugs aus Deutschland

Wie lange dauert die Lieferung des Handelsregisterauszugs?
Ihr Handelsregisterauszug Deutschland wird in der Regel innerhalb weniger Stunden als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert — bei Bestellungen außerhalb der Geschäftszeiten spätestens am nächsten Werktag. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?
Die Registernummer zeigt die Eintragungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts an: HRA steht für „Handelsregister Abteilung A" (Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG, KG), HRB für „Handelsregister Abteilung B" (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG). Daneben gibt es GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaftsregister) und VR (Vereinsregister). Wir recherchieren alle Abteilungen.
Welches Amtsgericht ist für meine Firma zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz. Geben Sie im Formular Firmenname und Ort/Postleitzahl ein — das zuständige Amtsgericht ermitteln wir im Zuge der Auftragsbearbeitung. Eine vollständige Liste aller Amtsgerichte finden Sie unter /Handelsregister/Deutschland/Amtsgerichte-Handelsregister.
Ich kenne die Handelsregisternummer nicht — kann ich trotzdem bestellen?
Ja. Firmenname und Firmensitz genügen; die Registernummer ermitteln wir kostenlos. Falls mehrere Firmen mit ähnlichem Namen existieren, nehmen wir vor Bearbeitung Kontakt mit Ihnen auf.
Wie erfolgt die Zahlung?
Zahlung auf Rechnung nach Lieferung — per Banküberweisung, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal innerhalb von 10 Tagen. Bei Bestellungen mit gültiger UID-Nr. aus EU-Ländern entfällt die Umsatzsteuer (B2B-Reverse-Charge).
Was enthält der Handelsregisterauszug Deutschland?
Ein aktueller Handelsregisterauszug enthält: Firma und Rechtsform, Geschäftssitz, Registernummer (HRA/HRB), Stamm- bzw. Grundkapital, alle vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Gesellschafter bzw. Kommanditisten, Unternehmensgegenstand und Vermerke zu laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Was tun, wenn die gesuchte Firma nicht gefunden wird?
Falls wir keine Firma zu Ihren Angaben recherchieren können, berechnen wir keine Gebühren — die Recherche ist in diesem Fall kostenlos. Wir melden uns per E-Mail und bitten ggf. um zusätzliche Angaben (alternative Schreibweise, Bundesland, UID-Nummer).

Sie recherchieren zum Handelsregister in Deutschland?
Ausführliche Infos zu Rechtsformen, Registergerichten und Auszug-Inhalten finden Sie auf handelsregister.online/Handelsregister/Deutschland.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

903 IN 236/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fietz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leinstraße 22, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 111297), vertr. d.: Frank Fietz, Neuer Sandberg 2, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Nettovergütung gemäß InsVV



EUR
um 50 % erhöht zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %




EUR
abzüglich des bereits erhaltenen Vorschusses i.H.v. 24.185,19 EUR



EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 11.10.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 191.333,02 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.150,34 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 196.483,36 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Hinsichtlich der Zurückweisung des darüberhinausgehenden Antrages wird folgendes ausgeführt:

Mit Vergütungsantrag vom 11.10.2023 beantragte der Insolvenzverwalter für die Bereiche "Erheblicher Aufwand mit Kundenanfragen, Versicherung sowie Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland" einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 75%.

Dem Antrag konnte jedoch nicht in der beantragten Höhe entsprochen werden.
Es wurde vorgetragen, dass mit vielen Kunden Fragen zu gebuchten Reisen geklärt werden mussten und einige Kunden nicht in den Gläubigerlisten geführt waren und demnach nicht bekannt waren. Dabei wurde jedoch keine genaue Anzahl genannt, so dass der erhebliche Mehraufwand nicht verifiziert werden konnte. Laut dem eingereichten Zustellnachweis wurde der Eröffnungsbeschluss an 86 Gläubiger zugestellt. Im Verhältnis zu anderen ähnlich gelagerten Fällen stellt dies jedoch keine erhebliche Anzahl dar.

Ein weiterer möglicher Anspruch gegen die Grands Espaces Sarl konnte nach Aussage des Insolvenzverwalters mangels eingereichter Unterlagen nicht weiterverfolgt werden. Hinsichtlich dieser Angelegenheit war die erhebliche Mehrarbeit nicht ersichtlich. Es wurde lediglich vorgetragen, dass Schreiben des Insolvenzverwalters unbeantwortet blieben. Ein weiteres darüberhinausgehendes Vorgehen wurde nicht erläutert.

Weiter wurde vorgetragen, dass es Übernahmeverträge hinsichtlich Kundenbuchungen mit den Unternehmen PolarQuest AB aus Stockholm und IceTramp LLC aus New York gegeben hätte. Um wie viele Kundenbuchungen es sich genau gehandelt hat wurde nicht dargelegt. Problematisch wurde dabei die Abwicklung mit der IceTramp LLC dargestellt, die sich ihrerseits nicht an den Vertrag gehalten und Gegenforderungen geltend gemacht habe. Des Weiteren kam dabei die Zürich Versicherung ins Spiel, die ebenfalls mit in diesen Vertrag involviert war. Es wurde dargelegt, dass es zu Absprachen mit den Anwälten aus New York und aus der Schweiz kam, so dass dies einen Mehraufwand darstellt.

Es wurde ferner vorgetragen, dass es insgesamt sechs Kunden gab, die keine Durchführung ihrer Reise mit einem anderen Anbieter wünschten. Diese Reisen wurden daher rückabgewickelt. Des Weiteren gab es noch zwei Kunden, die erst spät von der Insolvenz der Schuldnerin erfahren hätten. Auch hier erfolgte die Rückabwickelung der bereits eingegangenen Zahlung. Insgesamt wurden somit acht Reisen rückabgewickelt, was im Verhältnis zu ähnlich gelagerten Fällen jedoch keine erhebliche Mehrarbeit begründet.

Darüber hinaus wurde vorgebracht, dass jegliche Internetauftritte der Schuldnerin unter einer kurzen Frist abgeschaltet bzw. bereinigt werden mussten. Dabei wurde der Facebookauftritt und der YouTube-Account angesprochen sowie "sämtliche Webseiten" genannt. Um wie viele Webseiten es sich genau gehandelt hat wurde jedoch nicht genannt. Bei diesem Vorgehen bediente sich der Insolvenzverwalter der Hilfe des Geschäftsführers der Schuldnerin. Eine genaue Erläuterung hinsichtlich der erheblichen Mehrarbeit des Insolvenzverwalters erfolgte jedoch nicht.

In der Gesamtschau aller vorgetragenen Sachverhalte wird für die oben genannten Bereiche ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 40% als festsetzungsfähig angesehen.



Des Weiteren wurde mit Vergütungsantrag vom 11.10.2023 für den Bereich "Forderungsanmeldung mit besonderer Problemstellung" ein Zuschlag in Höhe von 30% beantragt.

Dem Antrag konnte jedoch nicht in der beantragten Höhe entsprochen werden.
Es wurde vorgetragen, dass viele Gläubiger nicht bekannt waren, was zu erheblichen Klärungsbedarf geführt habe. Dieser Sachverhalt wurde jedoch schon bei dem vorherigen Zuschlag geschildert, so dass eine Berücksichtigung bereits dort erfolgte. Des Weiteren gehören das Anmeldeverfahren sowie die Tabellenführung zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters. Zuschlagsfähig wäre eine große Anzahl von Forderungsanmeldungen; im vorliegenden Fall haben 63 Gläubiger ihre Forderung zur Tabelle angemeldet so dass die reine Bearbeitung der Forderungsanmeldungen keine Abweichung von einem Regelverfahren dieser Größe darstellt (vgl. Graeber/Graeber InsVV-Online, § 3, Rn. 144).

Des Weiteren wurde vorgetragen, dass die meisten Gläubiger ihren Geschäftssitz im Ausland hatten, so dass bei den Forderungsanmeldungen Hilfestellung geleistet werden musste. Auch wurde ausgeführt, dass dadurch sämtliche Korrespondenz in Englisch geführt werden musste. Diese Gläubiger wurden während des gesamten Verfahrens begleitet. Ein weiterer Vortrag erfolgte jedoch nicht.
Daher war in der Gesamtschau des vorgetragenen Sachverhaltes für den oben genannten Bereich ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 10% als festsetzungsfähig anzusehen.



In der Gesamtschau wurde für das Verfahren unter Würdigung aller vorgetragenen Sachverhalte ein Zuschlag von insgesamt 50% für festsetzungsfähig erachtet.


IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 372,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 86 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR und für weitere 88 erfolgten Zustellungen ist ein Betrag von 1,50 EUR je Zustellung zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 05.02.2024

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Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

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