Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 25/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8530
eingetragenen Gero GmbH Härterei Witten, Im Esch 19, 58455
Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Christian Uhe , Agnesstr. 66, 44791 Bochum und Herrn Dirk
Roßow, Vormholzer Ring 27a, 58456 Witten und Herrn Jörg
Uhe, Farnstr. 21, 44789 Bochum
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen
Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO)
entspricht, ist der 08.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt
bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Betriebsveräußerung.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf
Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.06.2025 nebst
Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur
Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr.
D.1.30 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit
auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2, 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen.
Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
80 IN 25/25
Amtsgericht Bochum, 07.07.2025