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Gero GmbH Härterei Witten

Unternehmensdaten:

Firmename: Gero GmbH Härterei Witten
Adresse:   Im Esch 19
58455 Witten
Landkreis:   Ennepe-Ruhr-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2302 51086
E-Mail: info@gero-schuero.de
Web: www.gero-schuero.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bochum
HR-Nummer: HRB 8530

Firmendaten:

Gründung: 31.07.1991 (Neueintragung)
Kapital:   100.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung

Firmenzweck:

  Die Wärmebehandlung von vor- oder fertigbearbeiteten Stahlteilen zum Zwecke der zielgerechten Änderung bestimmter Eigenschaften.
Schlagwörter:   Eigenschaftsänderung Zielgerechte Modifikation Stahlteile Wärmebehandlung

NACE-Branchencodes:

28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 522.493 €

Anlagevermögen 140.180 €
Sachanlagen 140.180 €
Umlaufvermögen 50.322 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.892 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 331.545 €
Summe Aktiva 522.493 €

Passiva — 522.493 €

Rückstellungen 185.283 €
Verbindlichkeiten 337.210 €
Summe Passiva 522.493 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2021: -51.741 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -45.573 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -12.305 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 515.555 €
  2022: 520.222 €
  2023: 522.493 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 522.493 €
  Anlagevermögen: 140.180 €
    Sachanlagen: 140.180 €
  Umlaufvermögen: 50.322 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 42.892 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 331.545 €

Passiva gesamt: 522.493 €
  Rückstellungen: 185.283 €
  Verbindlichkeiten: 337.210 €

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Unternehmensinformation der Firma
Gero GmbH Härterei Witten

Die Firmenadresse lautet:
Im Esch 19 58455 Witten, Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 31.07.1991 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Wärmebehandlung von vor- oder fertigbearbeiteten Stahlteilen zum Zwecke der zielgerechten Änderung bestimmter Eigenschaften. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Gero GmbH Härterei Witten erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 25/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8530 eingetragenen Gero GmbH Härterei Witten, Im Esch 19, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Uhe , Agnesstr. 66, 44791 Bochum und Herrn Dirk Roßow, Vormholzer Ring 27a, 58456 Witten und Herrn Jörg Uhe, Farnstr. 21, 44789 Bochum



Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Betriebsveräußerung.


Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.06.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2, 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 25/25
Amtsgericht Bochum, 07.07.2025
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