Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2026
Löschungsankündigung
20.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.04.2025
Sonstiges
16.10.2024
Sonstiges
12.02.2024
Sonstiges
17.05.2023
Sonstiges
29.07.2022
Sonstiges
15.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2021
Eröffnungen
24.08.2021
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2019 bis zum 31.12.2019
26.06.2019
Neueintragungen