Bonität | Handelsregister |

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IF Systembau GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: IF Systembau GmbH & Co. KG
Adresse:   Vogelgesang 6
36251 Bad Hersfeld
Landkreis:   Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6621 7994752
E-Mail: bodenbau19@yahoo.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1305.HRA1859
Amtsgericht: Bad Hersfeld
HR-Nummer: HRA 1859

Firmendaten:

Gründung: 26.06.2019 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bautischlerei und -schlosserei

Firmenzweck:

  Bautischlerei und -schlosserei
Schlagwörter:   Holzverarbeitung Metallverarbeitung Schlosserei Bautischlerei

NACE-Branchencodes:

25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
IF Systembau GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Vogelgesang 6 36251 Bad Hersfeld, Landkreis Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 26.06.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.01.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Bautischlerei und -schlosserei als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IF Systembau GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:


XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV


XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


XXX
EUR
Auslagen zuzüglich


XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich


XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXX EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 66.005,21 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von XXX EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe XXX EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt XXX EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um XXX EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit XXX EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung XXX EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.07.2025
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