Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Löschungsankündigung
10.07.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
12.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2020
Termine
19.05.2020
Termine
05.02.2020
Termine
21.08.2018
Termine
11.04.2018
Termine
27.03.2018
Sonstiges
01.09.2017
Eröffnungen
20.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
24.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2015
Neueintragungen