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Gebrüder Peter GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Gebrüder Peter GmbH
Adresse:   Dirminger Straße 25
66571 Eppelborn
Landkreis:   Landkreis Neunkirchen
Bundesland:   Saarland
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEV1109.HRB102120
Amtsgericht: Saarbrücken
HR-Nummer: HRB 102120

Firmendaten:

UID-Nummer: DE297742781
Gründung: 12.12.2014 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Dachdeckerei und Zimmerei

Firmenzweck:

  Der Betrieb einer Zimmerei und einer Dachdeckerei.
Schlagwörter:   Holzverarbeitung Dachsanierung Holzbau Bauhandwerk Dachkonstruktion Dachdeckerei Zimmerei

NACE-Branchencodes:

43.33 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Gebrüder Peter GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Dirminger Straße 25 66571 Eppelborn, Landkreis Landkreis Neunkirchen, Bundesland Saarland, Deutschland

Die Firma wurde am 12.12.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.05.2017 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Betrieb einer Zimmerei und einer Dachdeckerei. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Gebrüder Peter GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102120 eingetragenen Gebrüder Peter GmbH, Dirminger Straße 25, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Martin PETER


sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 754,46 EUR berechnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.


62 IN 33/17
Amtsgericht Saarbrücken, 08.07.2025
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