Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2019 bis zum 29.12.2020
21.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2018 bis zum 29.12.2019
23.04.2019
Termine
31.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015
21.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.05.2014
04.01.2016
Eröffnungen
26.10.2015
Eröffnungen
26.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.05.2014
12.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.07.2013 bis zum 31.12.2013
23.08.2013
Neueintragungen