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P & P GmbH Nürnberg

Unternehmensdaten:

Firmename: P & P GmbH Nürnberg
Adresse:   Dietlindenstraße 13
80802 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 375 370390
E-Mail: info@pp-ag.de
Web: www.pp-ag.de/nuernberg
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 28312

Firmendaten:

Gründung: 23.08.2013 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  Handel mit Immobilien, Grundstücksentwicklung, Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit Erschließung, Bebauung, Sanierung, Umbau, Renovierung oder Nutzungsänderung von Grundstücken, ferner Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen und für fremde Rechnung, vorwiegend im Raum Nürnberg. Leitung, Verwaltung und Informationsmanagement für Unternehmen einschließlich Gründung, Erwerb, Übernahme, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen sowie Übernahme der Stellung sowohl als beschränkt haftender Gesellschafter als auch als unbeschränkt haftender Gesellschafter in allen zulässigen in- und ausländischen Rechtsformen.
Schlagwörter:   Umbau Erschließung Renovierung Bebauung Sanierung Planungsleistungen Bauvorhaben Immobilienhandel Grundstücksentwicklung

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
P & P GmbH Nürnberg

Die Firmenadresse lautet:
Dietlindenstraße 13 80802 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 23.08.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.11.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Handel mit Immobilien, Grundstücksentwicklung, Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit Erschließung, Bebauung, Sanierung, Umbau, Renovierung oder Nutzungsänderung von Grundstücken, ferner Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen und für fremde Rechnung, vorwiegend im Raum Nürnberg. Leitung, Verwaltung und Informationsmanagement für Unternehmen einschließlich Gründung, Erwerb, Übernahme, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen sowie Übernahme der Stellung sowohl als beschränkt haftender Gesellschafter als auch als unbeschränkt haftender Gesellschafter in allen zulässigen in- und ausländischen Rechtsformen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen P & P GmbH Nürnberg erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 1140/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&P GmbH Nürnberg, vertr.d.d. GF Dietlindenstraße 13, 80802 München, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Jaeger

ergeht am 21.09.2023 nachfolgende Entscheidung:

Dem Sachwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:

Vergütung
... EUR
Auslagen
... EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
... EUR
Gesamtbetrag
... EUR

Der Vorschussbetrag in Höhe von ... EUR ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Sachwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung in Höhe von ... EUR aus der Masse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Antrag des Sachwalters zurückgewiesen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 30.12.2015 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.04.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 270 a Abs. 1, 274 Abs. 1 i.V.m. 63, 65 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt ... EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von ... EUR. Dem Sachwalter steht gemäß § 12 Abs. 1 InsVV eine Vergütung i.H.v. 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung zu.

Der Sachwalter beantragt insgesamt Zuschläge in Höhe des ...-fachen Regelsatzes für seine Tätigkeiten in den Bereichen:
Tätigkeit vorläufiger Sachwalter
25 %
Übernahme Kassenführung
... %
Anfechtung Sachverhalte
... %
Besonderer Erfolg/Grundstück
... %

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des (endgültigen) Sachwalters, und der vorläufige Sachwalter hat einen Anspruch auf eine Vergütung i.H.v. 25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, vergleiche zu all dem BGH vom 21.7.2016, IX ZB 70/14 und BGH vom 20.9.2016, IX ZB 71/14. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters erfolgt mit der Festsetzung der Vergütung des Sachwalters.

Der Sachwalter erhält also, wenn er-wie hier-(auch) als vorläufiger Sachwalter tätig war, einen Zuschlag von 25 % auf seine Vergütung, insgesamt also eine Regelvergütung i.H.v. 85 % der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV, vergleiche BGH, a.a.O.

Der Mehraufwand in den oben genannten Bereichen, der aus den Berichten der Schuldnerin und dem Vergütungsantrag des Sachwalters zu entnehmen ist, ist nicht von der Regelvergütung umfasst und durch Zuschläge auszugleichen.

Der geltend gemachte Zuschlag ist auch in der Gesamtschau für das Verfahren angemessen und daher festzusetzen.

Die Gesamtvergütung mit Zuschlägen beträgt ... €.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Auslagen betragen pauschal 30 % der Sachwaltervergütung, höchstens jedoch 125 € je angefangenen Monat der Tätigkeit. Vorliegend ist der Pauschbetrag von 30 % aus der für die jeweilige Verfahrensart festzusetzenden Regel- oder Normalvergütung zugrundezulegen, also für den Sachwalter 60 % des einfachen Staffelsatzes nach § 12 Abs. 1, vgl. Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 8 Rn. 4, Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl., § 8 Rn. 27. Somit betragen die Auslagen ... EUR. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.


Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. ×

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