Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.12.2024
Sonstiges
02.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2024
Sonstiges
06.06.2024
Sonstiges
27.05.2024
Sonstiges
01.08.2016
Termine
09.03.2016
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2010 bis zum 31.12.2010
04.01.2011
Neueintragungen