Bonität | Handelsregister |

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Helf & Stephan Bau GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Helf & Stephan Bau GmbH & Co. KG
Adresse:   Saffiger Str. 23
56575 Weißenthurm
Landkreis:   Landkreis Mayen-Koblenz
Bundesland:   Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Koblenz
HR-Nummer: HRA 20843

Firmendaten:

UID-Nummer: DE274650650
Gründung: 04.01.2011 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Hochbau

Firmenzweck:

  Hochbau
Schlagwörter:   Hochbau

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Helf & Stephan Bau GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Saffiger Str. 23 56575 Weißenthurm, Landkreis Landkreis Mayen-Koblenz, Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Firma wurde am 04.01.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 13.11.2014 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Hochbau als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Helf & Stephan Bau GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Helf und Stephan Bau GmbH & Co. KG, Saffiger Str. 23, 56575 Weissenthurm (AG Koblenz, HRA 200843),
vertreten durch:
1. Helf & Stephan Verwaltungs-GmbH, Saffiger Str. 23, 56575 Weissenthurm, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Daniela Helf, Am Kahlenberg 7, 56575 Weissenthurm, (Geschäftsführerin),
1.2. Simon Stephan, Hinterfeld 17, 56337 Eitelborn, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland pp., Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln,

wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.


Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( § 130a ZPO ).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

56727 Mayen, 17.07.2025
Das Amtsgericht -Abt. 7
7 IN 30/15 ×

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