Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2019
Eröffnungen
15.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
30.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
24.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
05.05.2008
Neueintragungen