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AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH
Adresse:   Im Kleinen Feld 57
40885 Ratingen
Landkreis:   Kreis Mettmann
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2102 395894
Fax: +49 2102 395898
E-Mail: axel.kramer@avh-gmbh.com
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER1101.HRB58717
Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRB 58717

Firmendaten:

Gründung: 05.05.2008 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle

Firmenzweck:

  Der Handel, die Sammlung, Sortierung und Verwertung mit und von Wertstoffen und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie Unternehmensberatung im Bereich Wertstofferfassung und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Schlagwörter:   Recycling Dienstleistungen Handel Sortierung Sammlung Wertstoffe Wertstofferfassung Verwertung

NACE-Branchencodes:

64.21 Beteiligungsgesellschaften
64.22 Finanzierungs-Conduits
64.31 Investmentfonds

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Im Kleinen Feld 57 40885 Ratingen, Landkreis Kreis Mettmann, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 05.05.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.01.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Handel, die Sammlung, Sortierung und Verwertung mit und von Wertstoffen und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie Unternehmensberatung im Bereich Wertstofferfassung und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 44/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717 eingetragenen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, Im kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer


sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2025.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.

503 IN 44/19
Amtsgericht Düsseldorf, 03.07.2025
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