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SKO Grundstückverwaltungs- und Beratungs GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: SKO Grundstückverwaltungs- und Beratungs GmbH
Adresse:   Rommelhäuser Str. 1b
61130 Nidderau
Landkreis:   Main-Kinzig-Kreis
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hanau
HR-Nummer: HRB 5819

Firmendaten:

Gründung: 06.02.1997 (Neueintragung)
Kapital:   306.775,13 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  30.11.2010 Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. FRÜHER: Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie Beratung von Unternehmen.
Schlagwörter:   Beratung Vermietung Verwaltung Immobilien

NACE-Branchencodes:

68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

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Unternehmensinformation der Firma
SKO Grundstückverwaltungs- und Beratungs GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Rommelhäuser Str. 1b 61130 Nidderau, Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.02.1997 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister 30.11.2010 Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. FRÜHER: Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie Beratung von Unternehmen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen SKO Grundstückverwaltungs- und Beratungs GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

70 IN 295/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKO Grundstücksverwaltungs-und Beratungs GmbH - früher firmierend als Skowasch Grundstücksverwaltungs-und Beratungs GmbH -, Kurt-Moosdorf-Str. 43, 63694 Limeshain (AG Hanau, HRB 5819), vertr. d.: Liselotte Schuh, Johann-Büttel-Str. 18, 61619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jörg Dauernheim, Herrnstraße 7A, D 63674 Altenstadt, Tel.: 06047 / 9621-0, Fax: 06047 / 9621 333, E-Mail: info@dauernheim.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 182.308,46 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 17.07.2025
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