Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Az.: 8 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128
Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 10227), vertr. d.: Jutta
Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), ist am
02.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit
Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu
leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313
Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet:
www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.02.2024