Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 157/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3317
eingetragenen TSW Technischer Service Wenzel GmbH & Co. KG,
Auguste-Bracht-Weg 2, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4208 eingetragene TSW Techniser
Service Wenzel Verwaltungs GmbH, Auguste-Bracht-Weg 2, 32758
Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Frank Wenzel, Bieser Berg 21, 32758 Detmold,
ist am 02.10.2023, um 16:22 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
10 IN 157/23
Amtsgericht Detmold, 02.10.2023