Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 84/25 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M2
Logistik UG (haftungsbeschränkt), Jakobstr. 3, 65479 Raunheim
(AG Darmstadt, HRB 99465), vertr. d.: 1. Veaceslav Movila,
Kreuzstr. 56, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
2. Dorel Maler, Hans-Sachs-Str. 68, 65428 Rüsselsheim,
(Geschäftsführer), ist am 15.07.2025 um 17:30 Uhr gegen
die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet
worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt
Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185
Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 15.07.2025