Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
174330 eingetragenen Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG
(haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 22761 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Manoj Sharma
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen, der Betrieb von
gastronomischen Einrichtungen aller Art, vornehmlich im Bereich der
System-Gastronomie, sowie alle dazugehörigen
Nebengeschäften
ist am 09.07.2025, um 12:17 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan
Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
67a IN 154/25
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2025