Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17732
eingetragenen Ahoi Industries GmbH, Hülsdonker Straße
59, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Haadi Naraghi, Cracauer
Straße 50, 47799 Krefeld
Geschäftszweig: Herstellung, Ein- und Verkauf,
Groß und Einzelhandel sowie der stationäre und mobile
Vertrieb von Speisen und Getränken
ist am 08.02.2024, um 09:18 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
49 IN 7/24
Amtsgericht Kleve, 08.02.2024