Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
33 IN 45/23: In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der AME-Energie und Gebäudetechnik
UG (haftungsbeschränkt), Wehdestraße 39, 26123 Oldenburg
(Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 217320), vertr. d.: Valeri Stepanov,
Wehdestraße 39, 26123 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 09.10.2023 mangels Masse abgewiesen worden,
§ 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der
vorläufigen Verwaltung vom 18.08.2023 sind am 09.10.2023
aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb),
Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer
Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache
Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt
hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands
200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt
es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.10.2023
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