Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Das Registergericht beabsichtigt die
Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen.
Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Wochen
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung
der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch
ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener
Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen
Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts
möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803)
eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite www.justiz.de.
Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten
Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der
Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht -
Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch
dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der
Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung
der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des
Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen
Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die
Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen
Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten,
dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung
eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet
werden.