Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht
Cottbus HR B 14915 CB), Geschäftszweig: Hochbau,
Sanitärvorinstall., Abriss- u. Pflasterarb. etc., Dissenchener
Str. 59, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Kolkwitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Boris Arshanowski wurde
am 17.01.2024, um 07:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz,
Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
23.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und
die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.03.2024
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 27.
März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder
der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen
widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben,
ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die
Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss,
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die
nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht
einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden
sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt
(§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen
einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2,
03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 17.01.2024
Az.: 63 IN 33/23