Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 428/23 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Azra
Halilovic, geb. am 18.12.1986, Niedergartenweg 7, 64331
Weiterstadt, als Inhaberin der Azra Halilovic
Personaldienstleistungen, Darmstädter Straße 27, 64331
Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 102226), ist am 09.10.2023 um 10:15
Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung
angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14,
64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt
worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2023