Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
|
|
|
|
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: |
|
|
Neueintragungen |
|
|
16.06.2021 |
|
|
|
|
|
HRB 230664 B: Berlinovo Vier GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74 - 76, 10963 Berlin. Firma: Berlinovo Vier GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hallesches Ufer 74 - 76, 10963 Berlin; Gegenstand: Erwerb, Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Vermietung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere auch der Betrieb von Verbrauchermärkten, Einkaufszentren, SB-Warenhäusern und Einzelgeschäften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Andresen-Kienz, Silke, *xx.xx.xxxx, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.06.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Perseus Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG - Objektgesellschaft Berlin ARWO Vier - mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 28435 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.06.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. |
|